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Berechnung des Rückkaufswertes von Lebensversicherung
Der Rückkaufswert beschreibt den Wert der bei vorzeitiger Kündigung oder Rücktritt einer Lebensversicherung von den Versicherungsgesellschaften bezahlt wird.
Der Rückkaufswert wird normalerweise bei Vertragsabschluss zu jedem Kündigungstermin in der Vertragsurkunde (Versicherungspolice) vereinbart. Zu finden ist dieser Wert in der Rückkaufswerttabelle oder auch Garantiewerttabelle des Vertrages.
In wenigen Fällen wird auch der gesetzliche Mindest-Rückkaufswert eingetragen und kein jährlicher Rückkaufswert. Der gesetzliche Mindest-Rückkaufswert wird dann aus dem bestehenden Wertverhältnis des Vertrages bestimmt.
Ist ein weiterer Abzug vereinbart, darf dieser von dem Mindest-Rückkaufwertes nach Gesetz abgezogen werden. Vereinbarte Rückkaufswerte welche über dem gesetzlichen Mindest-Rückkaufswert liegen dürfen frei vereinbart werden.
Der Mindest-Rückkaufswert beträgt nach Abzug aller Verwaltungskosten und Kosten für den Versicherungsschutz noch mindestens die Hälfte aller eingezahlten Beiträge. Läuft die Lebensversicherung mindestens schon zwölf Jahre und wurde vor 2005 abgeschlossen entfällt die Zusätzliche Besteuerung der Ertragsanteile, ansonsten wird der komplette Ertragsanteil voll versteuert.
