Lebensversicherungen beitragsfrei stellen


Für Besitzer einer Lebensversicherung ist es mögliche, wenn diese die Beiträge nicht mehr bezahlen können oder wollen die Versicherung beitragsfrei zu stellen. Im Versicherungsvertragsgesetz ist die Beitragsfreistellung als gesetzlicher Anspruch geregelt.

Das beitragsfrei stellen einer Lebensversicherung hat Auswirkungen auf den Vertrag.


  • Da weniger Beiträge in die Lebensversicherung eingezahlt wurden, wie zu Beginn vereinbart, fällt die Ablaufleistung niedriger aus.

  • Die Versicherungsgesellschaften berechnen für die ausgefallenen Beiträge häufig Stornogebühren, somit fällt die Ablaufleistung weiter.

  • Abgeschlossene Zusatzversicherungen fallen weg oder die zu Anfang berechneten Leistungen sinken. Zum Beispiel bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder Unfalltot.

  • Im Todesfall des Versicherten ist die Summe niedriger als sie im Vertrag vereinbart wurde.



Eine Voraussetzung zur Beitragsfreistellung der Lebensversicherung ist ein bestimmtes Mindestguthaben. Weitere Details werden über den Versicherungsvertrag geregelt. Ist das angeforderte Mindestguthaben nicht in der Lebensversicherung, zahlt die Versicherungsgesellschaft den Rückkaufswert aus und beendet somit den Vertrag endgültig.

Möchte der Versicherte später wieder weiter in die Lebensversicherung einbezahlen, muss er auf die Kulanz der Versicherungsgesellschaft hoffen, da es hierzu keinen gesetzlichen Anspruch gibt.